LG Hamburg: Klage des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen abgewiesen
Archivmeldung vom 31.01.2018
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Freigeschaltet durch André OttDas Landgericht Hamburg hat aktuell mit Urteil vom 19.01.2018 - 322 O 322/17 - entschieden, dass ein Anleger der MS "Anna Sophie" GmbH & Co. KG die Ausschüttungen nicht zurückzahlen muss. Der Insolvenzverwalter der insolventen Schiffsgesellschaft hatte den Investor auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Höhe von 25.000 Euro in Anspruch genommen.
Zurzeit werden bei einer ganzen Reihe von Schiffsgesellschaften die in der Vergangenheit gezahlten Ausschüttungen von den Anlegern zurückgefordert, etwa bei den Santa-R-Schiffen. Dabei sind die Ausschüttungen teilweise vor mehr als 10 Jahren ausgezahlt worden. "Werden Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert, sollte geprüft werden, ob ein entsprechender Anspruch tatsächlich besteht", erklärt Rechtsanwalt Theo Wiewel von HAHN Rechtsanwälte. "Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich hiergegen erfolgreich zur Wehr zu setzen", erläutert Wiewel weiter. Das Gleiche gilt, wenn die Schiffsgesellschaft selbst die Ausschüttungen zurückverlangt.
HAHN Rechtsanwälte empfiehlt, derartige Zahlungsaufforderungen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank-und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)