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Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne

Archivmeldung vom 09.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
GEMA
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Traditionelles Liedgut wie St. Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich nicht mehr geschützt. Das heißt für Veranstaltungen rund um Laternenzüge oder Weihnachtsfeiern, dass in diesen Fällen keine Lizenzen für die öffentliche Aufführung der Lieder erworben werden müssen. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Komponisten, Textdichter oder Bearbeiter.

Werke jüngerer Urheber, die ihre Rechte an eine Verwertungsgesellschaft übertragen haben, sind hingegen geschützt und dürfen nur mit Lizenz öffentlich aufgeführt werden. Die Anmeldung erfolgt über die örtliche GEMA-Bezirksdirektion. "In dieser Frage sorgen oft sachlich falsche oder polemische Darstellungen für Verunsicherung", erläutert GEMA-Vorstand Georg Oeller, "daher ist es wichtig, dass die Veranstalter sich vorab genau informieren, ob die aufgeführten Werke urheberrechtlich geschützt sind."

Enthält das vorhandene Notenmaterial keine Angabe zu Urheberrecht oder Alter der Werke, so kann der Veranstalter mit dem Online-Service der GEMA unter www.gema.de/musikrecherche/ diese Frage klären. Außerdem helfen die Mitarbeiter der GEMA Bezirksdirektionen vor Ort gerne bei der Recherche.

Quelle: GEMA

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