Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne
Archivmeldung vom 09.11.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittTraditionelles Liedgut wie St. Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich nicht mehr geschützt. Das heißt für Veranstaltungen rund um Laternenzüge oder Weihnachtsfeiern, dass in diesen Fällen keine Lizenzen für die öffentliche Aufführung der Lieder erworben werden müssen. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Komponisten, Textdichter oder Bearbeiter.
Werke jüngerer Urheber, die ihre Rechte an eine Verwertungsgesellschaft übertragen haben, sind hingegen geschützt und dürfen nur mit Lizenz öffentlich aufgeführt werden. Die Anmeldung erfolgt über die örtliche GEMA-Bezirksdirektion. "In dieser Frage sorgen oft sachlich falsche oder polemische Darstellungen für Verunsicherung", erläutert GEMA-Vorstand Georg Oeller, "daher ist es wichtig, dass die Veranstalter sich vorab genau informieren, ob die aufgeführten Werke urheberrechtlich geschützt sind."
Enthält das vorhandene Notenmaterial keine Angabe zu Urheberrecht oder Alter der Werke, so kann der Veranstalter mit dem Online-Service der GEMA unter www.gema.de/musikrecherche/ diese Frage klären. Außerdem helfen die Mitarbeiter der GEMA Bezirksdirektionen vor Ort gerne bei der Recherche.
Quelle: GEMA