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Anlageberater muss Schadensersatz leisten - Haftung für Falschberatung

Archivmeldung vom 22.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 16.04.2008 unter dem AZ: 23 O 1239/08 einen Vermittler zu Schadenersatz in einer Gesamthöhe von EUR 134.845,89 wegen der Vermittlung von zwei Eigentumswohnungen verurteilt.

Die Eigentumswohnungen wurden durch die Anleger, die italienischer Herkunft sind, bereits im Jahre 2005 mit einem hohen Verlust veräußert, da die Zahlungen an die Bank nicht mehr erbracht werden konnten. Die Wohnungen wurden mit dem Hinweis vermittelt, dass ein Verlust ausgeschlossen sei, dass es sich um eine gute Altersvorsorge handele und dass Wertstabilität garantiert sei. Ein Verlust sei mit der Immobilie ausgeschlossen.

Die Anleger hatten zum Zeitpunkt des Erwerbs der beiden Immobilien zudem hohe Schulden. Der Anlageberater meinte, eine Umschuldung der bestehenden Schulden auf die Immobilienkredite für die zwei Wohnungen sei möglich. Dies wurde sodann auch durchgeführt.

Das Gericht war der Meinung, dass angesichts der Gesamtsituation (bestehende Schulden, ausländische Herkunft, niedriges Einkommen) die Wohnungen nicht hätten verkauft werden dürfen.

Der nach dem Verkaufserlös der Wohnungen verbleibende Schaden muss nunmehr der Anlageberater bezahlen.

Es kommt häufig vor, dass Anlegern, die bereits verschuldet sind, der Erwerb eines Steuersparmodells empfohlen wird, um die Kreditverbindlichkeiten auf den Immobilienkredit umzuschulden, um auf diese Weise an einen günstigeren Kredit zu kommen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Anleger nicht in der Lage sind, derartige Investments, die in der Regel durch den Verkauf von zu hoch bewerteten Immobilien ohnehin von vornherein zum Scheitern verurteilt sind, tragen zu können.

Sofern Sie ebenfalls im Rahmen einer ähnlichen Konstellation eine, oder mehrere Wohnungen/Garagen, oder was auch immer als Steuersparmodell, erworben haben, sollten Sie schnellstmöglich eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.

Quelle: Tobias Neumeier, Rechtsanwalt

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