Das Web - ein Casino?
Archivmeldung vom 10.03.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeUrteil: Spielhallenerlaubnis für Internet-Café mit Computerspielen nötig Für den Betrieb eines von Computerspielen geprägten Internet-Cafés ist eine Spielhallenerlaubnis erforderlich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Damit blieb die Revisionsklage eines Berliner Unternehmers erfolglos, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Betreiber hatte in seinem Internet-Café rund 30 Computer aufgestellt, die vorwiegend von Jugendlichen gegen eine Gebühr zum Spielen genutzt wurden.
mehtr: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/11/0,3672,2275499,00.html