Hausrat greift nicht bei Überschwemmung
Archivmeldung vom 06.04.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlVor allem in Sachsen und Sachsen-Anhalt kämpfen die Elb-Anwohner immer noch gegen die Wassermassen. Doch ist die Flut gewichen, stellen sich Fragen nach dem Schadensersatz. Laut Thorsten Rudnik, Sprecher des Bundes der Versicherten (BdV), greift bei Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser oder Witterungsniederschläge weder der Versicherungsschutz der Hausrat-, noch der der Wohngebäudeversicherung.
Somit sind Folgeschäden an Haus und Hausrat nicht mitversichert. Gegen
einen Zuschlag muss für den Versicherungsschutz zusätzlich die
Erweiterung auf so genannte Elementarschäden vereinbart worden sein. Zu
Elementarschäden zählen Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung,
Schneedruck und Lawinen. Die Erweiterung ist allerdings in einigen
besonders gefährdeten Regionen nicht erhältlich. Hierzu sollte man sich
beim Versicherer informieren. In den „DDR-Policen“, die von der Allianz
übernommen worden sind, waren Hochwasserschäden automatisch
mitversichert.
Wichtig ist auch die Schadenminderungspflicht der Versicherungsnehmer.
Das bedeutet, dass beispielsweise Hausratgegenstände im Keller
möglichst in Sicherheit gebracht werden müssen, um den Schaden gering
zu halten.
Ähnlich verhält es sich mit der Autoversicherung. Über die
Kaskoversicherung ist zwar auch das Risiko Überschwemmung
mitversichert. Wer aber sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten
parkt und nicht sofort nach der ersten behördlichen Warnung wegfährt
handelt eventuell grob fahrlässig und verliert seinen
Versicherungsschutz. Das gilt auch für diejenigen, die trotz
Polizeiwarnung in Überschwemmungsgebiete hineinfahren.
Wer von einem Schadensfall betroffen ist, sollte unverzüglich
die Versicherung informieren. Schriftlich sollte man dies per
Einschreiben mit Rückschein tun. Wer von einem Vermittler betreut wird,
sollte diesen unverzüglich informieren. Zur Dokumentation sollten Fotos
und eine Aufstellung aller beschädigten Gegenstände gemacht werden.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de