Wirecard Anlegerskandal: Startschuss für Sammelklage gegen EY
Archivmeldung vom 15.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen EY im Wirecard-Finanzskandal steht unmittelbar bevor und wird vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) in München stattfinden. Das Landgericht München I hat am 14. März 2022 seinen bindenden Beschluss verkündet, das Verfahren der nächsten Instanz vorzulegen (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG).
Auf diese Nachricht zur Eröffnung einer "Sammelklage" gegen EY im Wirecard-Finanzskandal haben viele Geschädigte sehnlich gewartet.
Die Frist zur Anmeldung wird sechs Monate ab Eröffnung betragen. "Wir rechnen ab Mitte 2022 mit der Möglichkeit, Ansprüche von Wirecard-Geschädigten anmelden zu können", sagt Christopher Kress, Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von AKH-H. Geschädigte sollten sich jetzt bereits kostenfrei registrieren. Eine Anmeldung der Ansprüche ohne Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin sieht das Gesetz nicht vor, es herrscht Anwaltszwang.
Der Vorlagebeschluss wirkt sich auch auf alle bereits anhängigen Verfahren gegen EY im Wirecard-Skandal aus, denn diese werden nun ausgesetzt. Unsere Kanzlei hatte ebenfalls Anträge auf Eröffnung eines Musterverfahrens gegen EY beim Landgericht München I gestellt und ein entsprechender Vorlagebeschluss stand kurz vor Verkündung (Az. 27 O 6417/21). Wir haben von Anfang an die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als den erfolgversprechendsten Anspruchsgegner für geschädigte Anleger und Anlegerinnen angesehen.
Ein KapMuG-Verfahren bündelt insbesondere komplexe Verfahren von ein und demselben Sachverhalt, damit Geschädigte nicht jeweils einzeln klagen müssen. Vor allem Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung und Kleinanleger und -anlegerinnen mit einer geringeren Aktienzahl profitieren aus Kostengründen von einer Anmeldung im Musterverfahren - aber auch jene, die generell die Risiken eines Verfahrens scheuen. Über eine Anmeldung im Musterverfahren sind Geschädigte nicht direkt am Verfahren beteiligt, werden aber über alle Schritte informiert und können einem möglichen Vergleich mit EY beitreten. Durch eine Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt. Ohne Anmeldung oder andere verjährungshemmende Maßnahmen wie Klageerhebung drohen Ansprüche der Geschädigten im Wirecard-Skandal Ende des Jahres 2023 zu verjähren.
Quelle: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann (ots)