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Richter befürworten verantwortungsbewusstes Handeln unter Nachbarn

Archivmeldung vom 03.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: HUK-COBURG
Bild: HUK-COBURG

Kann jemand zur Kasse gebeten werden, weil er an einen Notfall glaubt und die Feuerwehr alarmiert? Nein, urteilte das Landgericht Berlin (26.01.2011, 49 S 106/10). Nach Auffassung der Richter haftet der Meldende nur, wie die HUK-COBURG-Haftpflichtversicherung mitteilt, wenn die Feuerwehr bewusst falsch informiert wurde. Davon könne in diesem Fall aber keine Rede sein.

Die Beklagte hatte ihre Nachbarin angerufen, und als diese abnahm nur ein Stöhnen und Wimmern gehört. Weil sie sich Sorgen machte, versuchte sie nach einer Weile erneut, die Nachbarin telefonisch zu erreichen. Vergeblich. Nun vermutete die Beklagte einen Notfall und verständigte die Feuerwehr. Nach mehrfachem, erfolglosem Klingeln brach die Feuerwehr die Wohnungstür auf. Doch statt des vermuteten Notfalls fand sie nur eine leere Wohnung vor. Der Vermieter der vermeintlich in Not geratenen Nachbarin, weigerte sich später die zerstörte Tür auf seine Kosten auswechseln zu lassen. Er verlangte, dass die besorgte Anruferin die neue Tür bezahlen solle. Schließlich habe sie den Fehlalarm verursacht.

Die Richter sahen das anders: Als die Beklagte die Feuerwehr informierte, konnte sie davon ausgehen, dass sich die Nachbarin in Not befand, zudem hätten die Feuerwehrleute in eigener Verantwortung entschieden, die Tür aufzubrechen.

Quelle: HUK-COBURG (ots)

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