Zwei Millionen Bundesbürger stehen mit einem Bein im Gefängnis
Archivmeldung vom 16.02.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Vorstände der mehr als 500.000 Vereine in Deutschland haften mit ihrem Privatvermögen für mögliche Schäden - Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) weist auf mögliche Gefahren hin.
Viele der rund zwei Millionen Mitglieder von Vorständen
eingetragener Vereine in Deutschland stehen ohne es zu wissen mit
einem Bein im Gefängnis. Laut Gesetz sind sie für Schäden, die auf
Grund von Fehlverhalten oder Nachlässigkeiten bei der Führung eines
Vereins entstehen, persönlich haftbar. Wie die Arbeitsgemeinschaft
eingetragener Vereine (AGEV) am Donnerstag in München mitteilte,
wissen die meisten der ehrenamtlichen Vorstände nicht, welch grosses
Risiko - vergleichbar mit dem des Geschäftsführers eines Unternehmens
- sie tragen. "Viele der Vorstände der mehr als 500.000 Vereine in
Deutschland gehen davon aus, dass sie durch Verbände oder Sport- und
Haftpflichtversicherungen abgesichert seien, dies ist jedoch zumeist
nicht der Fall", so die Vereinsexperten, die einen Schutzbrief für
Vereine entwickelt haben.
Das Risiko gilt für jeden Verein - egal ob Sportverein,
Tierschutzverein, Kleingartenverein oder Gesangsverein. Nach den
gesetzlichen Bestimmungen haften die Vorstandsmitglieder bei
vermeidbaren Fehlern mit ihren Privatvermögen. Ein Beispiel: Neue
Vereinsmitglieder wurden nicht rechtzeitig beim Verband gemeldet und
haben deshalb noch keine Unfallversicherung. Sie machen den Verein
für ausbleibende Leistungen in Höhe von 15.000 Euro verantwortlich,
die der Verein aus eigenen Mitteln erbringen muss. Der Vorstand
haftet dem Verein gegenüber hierfür mit dem Privatvermögen.
Schon der Deutsche Kulturrat hatte das Haftungsrisiko für
ehrenamtliche Vorstände als "unzumutbar" kritisiert. Er hatte darauf
hingewiesen, dass ehrenamtliche Vorstände eines Vereins oder einer
Stiftung unbeschränkt mit dem gesamten persönlichen Vermögen
gegenüber der Organisation oder gegenüber Dritten - insbesondere der
Finanzverwaltung oder den Sozialversicherungsträgern - haften. Dieses
"überzogene Haftungsrisiko" stehe dem Bemühen um ehrenamtliche
Engagements entgegen. Der ehrenamtliche Vorstand könne schon bei
leichter Fahrlässigkeit zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl er
die Sachfragen nur selten beurteilen könne.
Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) berät
Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den Verein. Auch
wurde ein Vereins-Schutzbrief - ähnlich dem Schutzbrief für
Autofahrer - entwickelt. Damit können die Risiken minimiert werden.
Unter www.agev.info gibt es weitere Informationen über den
Vereins-Schutzbrief und Schadensbeispiele im Internet.
Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV)