BGH stärkt Nutzerrechte nach Datendiebstahl bei Facebook
Im Streit um Schadenersatzansprüche nach einem Datendiebstahl beim sozialen Netzwerk Facebook hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nutzerrechte gestärkt. Der BGH gab am Montag der Revision eines Klägers gegen eine Entscheidung in der Vorinstanz teilweise statt.
Der Anspruch des Klägers auf Ersatz immateriellen Schadens lasse sich
mit der Begründung des Berufungsgerichts nicht verneinen, hieß es zur
Begründung. Nach der Rechtsprechung des EuGH könne auch der bloße und
kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten
infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein
immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein. Weder müsse insoweit eine
konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des
Betroffenen erfolgt sein noch bedürfe es sonstiger zusätzlicher
spürbarer negativer Folgen.
Konkret ging es um einen sogenannten
Scraping-Vorfall, bei dem Daten des Klägers betroffen waren, die mit
dessen Telefonnummer verknüpft wurden. Der Kläger machte geltend, die
Beklagte habe keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um
eine Ausnutzung des Kontakt-Tools zu verhindern
Der Prozess war
im Vorfeld als Leitentscheidungsverfahren deklariert worden. Die
Entscheidung gilt demnach auch als Grundsatzurteil, welches auf
zahlreiche Verfahren an Gerichten in Deutschland Auswirkungen haben
wird.
Quelle: dts Nachrichtenagentur