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Hotels müssen Gebühren an TV-Sender abdrücken

Archivmeldung vom 15.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: www.fotofixfax.com  / pixelio.de
Bild: www.fotofixfax.com / pixelio.de

Hotels müssen in Zukunft für TV- und Radio-Programme Lizenzgebühren bezahlen, hat das Münchener Oberlandesgericht (OLG) beschlossen. Dem vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit des Düsseldorfer Sheraton-Hotels mit dem Nachrichtensender CNN über die Nutzung von Fernsehsendungen in Hotelzimmern. Das Urteil ist rechtskräftig und richtungsweisend.

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Gericht entschieden, dass der Hotelbetreiber für die Programmsignale eine Lizenz über eine "angemessene Vergütung" mit dem Sender selbst oder einer Verwertungsgesellschaft eingehen muss. Dies hat nichts mit der Empfangstechnik zu tun und wird auch nicht mit Abgaben an einen Kabelanbieter abgedeckt.

Insgesamt ist das Urteil zugunsten von CNN aber ein Phyrrussieg: Martin Stanits, Pressereferent der österreichischen Hoteliervereinigung, http://oehv.at gegenüber pressetext: "Das Sheraton muss nun per rechtskräftiger Verurteilung den Betrag von 0,19 Euro pro Zimmer und Jahr entrichten." Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga hatte CNN zuerst 29,20 Euro pro Jahr und Zimmer verlangt, die künftige Gebühr wird aber je nach Lage noch weniger als 0,19 Euro betragen. Die Forderung sei "zurechtgestutzt" worden, so die International Hotel Association http://hotellerie.de .

Verwertungsgesellschaft sieht weitgehendes Urteil

Das Oberlandesgericht München begründete seine Entscheidung damit, dass Hoteliers von dem Angebot profitieren: Hotelfernsehen wird mit höheren Zimmerpreisen abgegolten, obgleich dies oft nicht im Übernachtungspreis aufscheint. Markus Runde, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft VG Media http://www.vgmedia.de , kommentiert das Gerichtsurteil folgendermaßen: "Dieses obergerichtliche Urteil bestätigt, dass Nutzer, auch wenn keine direkten, unmittelbaren Entgelte für die Bereitstellung der Sendesignale erhoben werden, zur Zahlung einer angemessenen Vergütung verpflichtet sind." Darüber hinaus sieht er in den gerichtlichen Bestimmungen ein weitergehendes Urteil begründet: "Dies gilt neben Hotels für alle Kabelnetzbetreiber oder Kabelunternehmen der Wohnungswirtschaft."

Stephan Büttner, Geschäftsführer des Dehoga Bundesverbands, http://dehoga-bundesverband.de im Gespräch mit pressetext: "Es ist offen, wie dieses Urteil in der Praxis umgesetzt wird. Das OLG hat den Anspruch von CNN klargestellt. Wahrscheinlich ist der Aufwand aber höher als der Ertrag." Der überwiegende Teil der deutschen Hotellerie, vor allem kleine Betriebe, werde CNN nicht zeigen. Damit herrscht für die deutsche Hotellerie Rechtssicherheit. Geht es aber nach den Verwertungsgesellschaften, steht hingegen die Tür für Prozesse sowohl gegen Kabelnetzbetreiber als auch gegen Einzelne - etwa Haushalte mit Satellitenempfang - weit offen.

Quelle: www.pressetext.com Clemens Plasser

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