Bearbeitungsgebühren von Sparkassen, Volksbanken und Banken für Verbraucherkredite sind nach einem Urteil des OLG Dresden unzulässig
Archivmeldung vom 01.09.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite von 1-2 % der Darlehnssumme, wie sie viele Sparkassen, Volksbanken und Banken verlangen, sind einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge nicht zulässig. Das Urteil zum Aktenzeichen 8 U 562 / 11 ist jetzt rechtskräftig geworden, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Die Sparkasse Chemnitz habe die Revision gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen.
Die Kreditinstitute verlangen seit Jahren zusätzlich zu den Zinsen auch Bearbeitungsgebühren von 1-2 % er Darlehnssumme. Diese werden mit dem Bearbeitungsaufwand und der Bonitätsprüfung des Kunden begründet. Dieser Aufwand liegt aber im Interesse der Sparkassen, Volksbanken und Banken. Er dürfe folglich nicht auf den Kunden bezahlt werden.
In dem konkreten Fall ging es um Gebühren für einen Kredit über 10.000 Euro. Die Sparkasse Chemnitz hatte dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Prozent gefordert - somit 200 Euro - und vom Kunden von der Kreditsumme einbehalten. Zu Unrecht, wie die Richter beim Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Aus Sicht der Verbraucherschützer würden die Sparkassen, Volksbanken und Banken aber dennoch die Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren zunächst versuchen zu verweigern, weil noch keine höchstrichterliche Entscheidung getroffen worden ist. Sie werden trotz der Entscheidung auch weiter Bearbeitungsgebühren für neue Kredite verlangen.
Kreditnehmer sollten ihre Ansprüche sichern und durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht bei de Sparkasse, Volksbank oder Bank einfordern. Es wird sicherlich zu unterschiedlichen Reaktionen der Institute führen. Auch bei Schätzgebühren bei Immobilienkrediten haben die Institute dann die Schätzgebühr zurückgezahlt.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Bank und Finanzierung" anschließen.
Quelle: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (News4Press)