Ausweis kopieren erlaubt?
Archivmeldung vom 30.09.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittImmer wieder wird zur Bestätigung der Identität eine Ausweiskopie verlangt – etwa vom Vermieter, dem Fitnessstudio, der Bank oder der Autovermietung. Manch einer fragt sich vielleicht, ob das erlaubt ist und welche Daten zur Identifizierung überhaupt notwendig sind. Denn bis vor einigen Jahren war das Einscannen oder Kopieren des Personalausweises bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Da dies jedoch in der Praxis anders gehandhabt wird, ist die Regelung im Personalausweisgesetz und anderen Gesetzen angepasst worden.
Seitdem darf der Personalausweis abgelichtet werden, wenn es wirklich notwendig ist, beispielsweise beim Eröffnen eines Kontos. Unter „Ablichten“ fasst der Gesetzgeber das Kopieren, Einscannen und Abfotografieren zusammen. Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein: Nur der Ausweisinhaber oder eine von ihm berechtigte Person darf das Dokument ablichten und die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als solche erkennbar sein.
Wird eine Ausweiskopie verlangt, kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, bestimmte Daten zu schwärzen, um einen Datenmissbrauch oder Identitätsdiebstahl zu vermeiden. Zur Identifizierung sind meist nur Bild, Name, Gültigkeitsdatum, die ausstellende Behörde und in manchen Fällen das Geburtsdatum nötig. Folgende Angaben kann der Ausweisinhaber meist bedenkenlos schwärzen: Adresse, Unterschrift, Geburtsort, Nationalität, Größe, Augenfarbe, Zugangsnummer (neben dem Gültigkeitsdatum), Seriennummer (rechts oben), maschinenlesbare Zonen und Sicherheitsfaden (unterer Teil auf der Rückseite).
Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin unter https://www.ideal-versicherung.de/magazin/.
Quelle: IDEAL Versicherung - Wolfgang Müller, Rechtsexperte