Drängeln auf der Autobahn kann teuer werden
Archivmeldung vom 30.12.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAn schönen Winterwochenenden sind Massen von Ski- und Snowboardbegeisterten auf den Autobahnen unterwegs in Richtung Berge – sei es in den heiß ersehnten Winterurlaub oder für einen Tagesausflug. Da wird schon mal dicht auf den Vordermann aufgefahren, um möglichst schnell auf die Piste zu kommen. Drängeln auf der Autobahn kann allerdings nicht nur eine hohe Geldstrafe sondern auch den Entzug des Führerscheins kosten, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Die einen rasen und bedrängen langsamere Fahrer durch dichtes Auffahren und Lichthupe, die anderen denken sich „jetzt erst recht“ und blockieren die Überholspur. Besonders an den Wochenenden tobt ein regelrechter Kampf auf den Autobahnen, mit teilweise schweren Unfällen als Folge. Dichtes Auffahren und überhöhte Geschwindigkeit gehören dabei, neben Alkohol am Steuer, zu den häufigsten Unfallursachen. Dabei gibt es klare Vorgaben zum Abstand zwischen den Fahrzeugen: „Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Autofahrer zum Einhalten eines Sicherheitsabstands verpflichtet“, erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. „Der Fahrzeuglenker muss stets soviel Abstand halten, dass er jederzeit anhalten kann – wenn beispielsweise das vorweg fahrende Auto wegen eines Stauendes plötzlich bremsen muss.“ Hält der Fahrer den vorgeschriebenen Abstand nicht ein, droht eine Geldstrafe. Mit dem seit Februar 2009 geltenden Bußgeldkatalog wurde diese empfindlich erhöht, auf 75 bis 400 Euro, abhängig von Geschwindigkeit und Abstand. Da kann der Skiausflug schnell zu einem teuren Vergnügen werden.
Drängeln bleibt nicht straffrei
Faustregel beim Sicherheitsabstand ist: halber Tachostand in Metern. Bei 160 km/h auf der linken Spur muss der Abstand also mindestens 80 Meter betragen - selbst wenn gerade ein langsameres Fahrzeug einen rechts fahrenden LKW überholt. Liegt der Abstand bei acht Metern, also immerhin mindestens einer Fahrzeuglänge, beträgt die Geldstrafe 400 Euro, hinzu kommen vier Punkte in Flensburg und drei Monate Führerscheinentzug. Aber auch wer durch konstantes Linksfahren andere Autofahrer ausbremst, setzt sich damit ins Unrecht: Denn auf der Autobahn, unabhängig ob zwei- oder mehrspurig, gilt das Rechtsfahrgebot (§2 StVO), d.h. die linke Spur dient allein zum Überholen. Wer diese Spur dauerhaft nutzt, obwohl rechts weit und breit niemand fährt, riskiert eine Strafe von 80 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Dies trifft auch dann zu, wenn sich ein Autofahrer, auf der linken Spur fahrend, an ein vorgegebenes Tempolimit hält und andere Fahrer gar nicht schneller fahren dürfen. Wer sich allerdings von einem notorischen Linksfahrer zum Überholen auf der rechten Spur gedrängt fühlt, sollte bedenken, dass dies ebenfalls eine Strafe nach sich zieht: 100 Euro Geldbuße und drei Punkte.
Auch im Ausland gelten Verkehrsregeln
Beliebte Ausflugsziele von Wintersportlern sind Österreich und die Schweiz. Doch auch hier ist zu dichtes Auffahren strafbar. Die oft vorherrschende Meinung, Tickets aus dem Ausland könne man getrost ignorieren, da die Strafe sowieso nicht eingefordert wird, ist trügerisch: Mit Österreich gibt es ein Vollstreckungsabkommen, das es österreichischen Behörden ermöglicht, Bußgeldbescheide in Deutschland zwangsweise einzutreiben. „Wird ein Autofahrer aufgrund eines Verkehrsdelikts direkt angehalten und weigert sich, die Geldstrafe zu begleichen, so muss er mit einer Strafvergütung rechnen, die bis zu dreimal höher ausfallen kann, als der ursprüngliche Betrag“, warnt die D.A.S. Juristin.
Ignoriert ein Verkehressünder einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz, kann das böse Erwachen bei der nächsten Einreise am Grenzübergang erfolgen. Denn Schweizerische Bußgeldbescheide können bis zu drei Jahren auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden.
Ob es sich also lohnt, auf der linken Spur den Vordermann zu bedrängen, nur um als Erster auf der Piste zu stehen, sei dahingestellt…
Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung