Neue Fahrzeugpapiere verunsichern Autofahrer: Welche Reifen sind für mein Auto zulässig?
Archivmeldung vom 28.04.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlWer sich im vergangenen halben Jahr ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft hat, kennt sie: die neuen Fahrzeugscheine und -briefe. Neu in Format und Optik sollen sie besseren Schutz vor Fälschung bieten und durch ihr EU-einheitliches Aussehen auch außerhalb deutscher Straßen schnell lesbar sein.
Doch
was den Behörden die Arbeit erleichtert, ist unübersichtlich für den
Autofahrer. So lassen sich die für das Auto serienmäßig zugelassenen
Reifen und Räder nicht wie bisher aus dem Fahrzeugschein entnehmen.
Mit den bis Oktober 2005 gültigen Fahrzeugscheinen war der
Reifenkauf auch für Laien kein großes Problem. Ab Position 20 des
Dokuments waren die Kürzel für zulässige Winter- oder Breitreifen
aufgeführt, der Autofahrer konnte danach auswählen und Reifen ohne
bedenken kaufen. Er konnte auch im Fall einer Verkehrskontrolle
anhand des Fahrzeugscheins nachweisen, dass Auto und Reifen zusammen
gehören. Das geht jetzt nicht mehr. In den neuen Papieren ist nur
noch eine Reifengröße aufgeführt - und das ist nicht notwendigerweise
diejenige, die gerade aufgezogen ist und nicht unbedingt die, die ab
Werk mitgeliefert wurde. "Viele unserer Kunden sind irritiert,
schließlich ist die Möglichkeit, unterschiedliche Reifen zu nutzen,
nicht eingeschränkt worden", sagt Ralph Dollenberg von TÜV NORD
Mobilität.
Die fehlenden Angaben betreffen nicht nur Autofreaks oder Tuner:
"Wenn Sie zwischen Sommer- und Winterreifen wechseln, ist ja
zumindest ein Reifentyp in ihrem Fahrzeugschein nicht aufgeführt", so
der Mobilitätsberater. Behelfen, sagt Ralph Dollenberg, könne man
sich mit den Angaben aus der Betriebsanleitung. Beim "Gebrauchten"
aus dritter Hand kann das allerdings schon problematisch werden,
schließlich bekommt nicht jeder die Fahrzeug-Unterlagen komplett
übermittelt.
Schwierig wird es auch bei Verkehrskontrollen: Ist der genutzte
Reifentyp in den Fahrzeugpapieren nicht vermerkt, fehlt der Polizei
eine wichtige Bewertungsgrundlage. Der Fahrer muss dann belegen, dass
Reifen und Auto harmonieren.
Wer keine Betriebsanleitung für sein Auto hat oder sich zulässige Reifentypen nicht, wie zum Teil möglich, aus den Angaben zum Luftdruck aus dem Tankdeckel heraussuchen will, kann jetzt die TÜV NORD ReifenAuskunft nutzen. Online unter www.tuev-nord.de und an jeder TÜV-STATION stellen die Mobilitätsberater alle für ein Fahrzeug serienmäßig zugelassenen Reifen zusammen und dokumentieren dies. Die TÜV NORD ReifenAuskunft erteilen die Mobilitätsberater bundesweit für 9,50 Euro unter www.tuev-nord.de.
Quelle: Pressemitteilung TÜV NORD AG