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BGH erklärt Vollstreckungsbescheide für Rundfunkgebühr für rechtmäßig

Archivmeldung vom 13.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Weg für Vollstreckungsbescheide für die Rundfunkgebühr freigemacht. Die Richter hoben laut eines Berichts des "Handelsblatts" ein Urteil des Landgerichts Tübingen auf, das Vollstreckungsersuchen des Beitragsservices ARD ZDF Deutschlandradio für ungültig erklärt hatte, wenn daraus nicht klar erkennbar die Rundfunkanstalt als Gläubigerin des Rundfunkbeitrags hervorging und wenn Unterschrift und Siegel fehlten.

Der BGH urteilte nun, aufgrund der klaren Rechtslage gebe es keinen Zweifel, wer der Gläubiger des Rundfunkbeitrags sei. Unterschrift und Siegel dürften entfallen, da es "mithilfe automatischer Einrichtungen" erstellt worden sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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