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Zwangsumzüge vertagt

Archivmeldung vom 06.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Arbeitslosengeld-II-Empfänger bekommen Gnadenfrist. SPD/PDS-Koalition will im Wahljahr 2006 keinen Ärger. Mieterverein hält Regelung für unzureichend

Die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG) in Berlin können aufatmen. Vorerst. Nach monatelangem Streit innerhalb der SPD/PDS-Koalition haben sich Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) bei der Frage über die »Angemessenheit des Wohnraums« auf einen Kompromiß geeinigt. Danach liegt die Obergrenze bei der Bruttowarmmiete für Ein-Personen-Haushalte bei 360 Euro, für Zwei-Personen-Haushalte bei 444 Euro, für Haushalte mit drei Leuten bei 542 Euro und mit vier Personen bei 619 Euro. Für jede weitere Person werden 50 Euro aufgeschlagen. Zum Vergleich: Ursprünglich hatten Sarrazin für einen Ein-Personen-Haushalt 227 Euro bei maximal 50 Quadratmeter und Knake-Werner 322 Euro ohne Wohnraumbegrenzung gefordert. Von der Absicht, auch die Wohnungsgröße an den Kriterien des ehemaligen Sozialhilferechts zu orientieren, wie vom Finanzsenator gefordert, hat der Senat Abstand genommen. Unberührt bleibt außerdem der Wohnstatus von alleinerziehenden Behinderten, Rentnern und langjährigen Mietern einer Wohnung.


»Mit der nun vorgelegten Regelung wird Rechtssicherheit für die vielen Langzeitarbeitslosen und ihre Familien sowie den Mitarbeitern in den Jobcentern geschaffen«, zeigt sich die Sozialsenatorin mit dem Ergebnis zufrieden. Nach den Worten der PDS-Politikerin stünden so auch weiterhin fast 80 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes für alle Mieter zur Verfügung. »Umzugswellen und eine weitere soziale Aufspaltung unserer Stadt werden ausgeschlossen«, ist Knake-Werner überzeugt.


Der Berliner Mieterverein sieht das anders und hält die Regelung für unzureichend. »Das Ziel, daß die Wohnungen für die Betroffenen erhalten bleiben, ist nicht erreicht worden«, so Hartmann Vetter, Hauptgeschäftsführer des Mietervereins. Die Zahlen seien viel zu niedrig, da die Mieten, die bereits jetzt bezahlt werden müßten, höher lägen. »Es wird vermehrt zu Umzügen kommen«, so Vetter.


Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht derzeit zwar von einem »Wohnungsüberangebot« und einer »schleppenden Nachfrage« aus. Allerdings nur in den höheren Preissegmenten. Ein erhöhter Bedarf besteht dagegen bei preisgünstigem Wohnraum. Die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage geht vor allem bei billigem Wohnraum immer weiter auseinander. So übersteigt die Zahl der Wohnungssuchenden das Angebot in diesem Bereich bereits jetzt um das Dreifache.


Das die Berliner Koalition das Inkrafttreten der Ausführungsvorschriften »zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung« nicht wie vorgesehen am 1. Juli diesen Jahres, sondern auf den 1. Januar 2006 verschoben hat, dürfte kein Zufall sein. Ziel des Senates ist es offenbar, für Ruhe an der Mieterfront zu sorgen. Schließlich will man sich im Wahljahr 2006 keine massenhaften Zwangsumzüge leisten. Immerhin sind 280000 Haushalte und 26000 Sozialhilfeempfänger von der Entscheidung betroffen. Mit der sechsmonatigen Übergangsfrist bis zum Juli 2006 – erst ab diesem Zeitpunkt entscheiden dann die Fallmanager in den Agenturen für Arbeit, ob die Miethöhe angemessen ist oder der Umzugswagen bestellt werden muß – dürfte das Wahlvolk seine Stimme bereits abgegeben haben.

Quelle: http://www.jungewelt.de/2005/05-06/016.php

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