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Gerichtsurteil: Wellnesshotel in Brandenburg darf Kinder und Jugendliche abweisen

Archivmeldung vom 11.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Grey59 / pixelio.de
Bild: Grey59 / pixelio.de

Ein Wellness- und Tagungshotel im brandenburgischen Thermalort Bad Saarow darf Gäste unter 16 Jahren ablehnen. Den entsprechenden Beschluss fasste der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dies meldet das online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Wie es heißt, würden die Betroffenen wegen ihres Alters zwar benachteiligt. Für die unterschiedliche Behandlung gebe es aber einen sachlichen Grund, damit sei sie gerechtfertigt.

Klage

Eine Familie mit fünf Kindern reichte eine Klage gegen das Hotel im brandenburgischen Thermalort Bad Saarow ein, nachdem es Ende 2016 ihre Anfrage für vier Nächte Zimmer abgelehnt hatte. Zur Begründung sagte das Hotel, es nehme nur Gäste ab 16 Jahren auf. In ihrer Klage bezog sich die Familie auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und forderte eine Entschädigung.

Keine Kinder im Hotel

Gegen die Ablehnung der Familie sei nach Ansicht der obersten Zivilrichter nichts einzuwenden. Bei der Auslegung des Antidiskriminierungsgesetzes müsse man auch die im Grundgesetz geschützte unternehmerische Freiheit des Hotelbetreibers in Betracht ziehen. Sein Haus sei „gerade auf solche Leistungen ausgerichtet, bei denen Ruhe und Entspannung nicht lediglich eine untergeordnete Rolle spielen“, wird das Gericht in der Pressemitteilung zitiert.

Die Eltern hätten das Hotel nur ausgewählt, weil sie es von einem vergangenen Besuch gekannt hätten und es im Internet gute Kundenbewertungen hätte. In der Region gebe es andere Möglichkeiten, seine Freizeit in vergleichbarer Weise zu verbringen.

Mit ihrer Klage sei die Familie auch schon vor anderen Gerichten gescheitert. Der BGH wies nun auch die Revision zurück."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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