BGH bestätigt Verurteilung wegen ärztlicher Suizidhilfe in NRW

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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Arztes in NRW wegen ärztlicher Suizidhilfe bestätigt. Wie die Karlsruher Richter am Montag mitteilten, verwarf der 4. Strafsenat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen, das ihn wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt hatte.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Facharzt für
Neurologie und Psychiatrie einem Patienten am 31. August 2020
Suizidhilfe geleistet. Dabei soll er erkannt haben, dass die
Entscheidung des Patienten zur Selbsttötung durch eine akute psychische
Erkrankung beeinträchtigt war und somit nicht freiverantwortlich
getroffen wurde.
Die Überprüfung des Urteils habe keine
Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so der BGH. Damit ist
das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 29. Januar 2025 - 4 StR
265/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur