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BGH bestätigt Verurteilung wegen ärztlicher Suizidhilfe in NRW

Freigeschaltet am 28.04.2025 um 12:12 durch Sanjo Babić
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Arztes in NRW wegen ärztlicher Suizidhilfe bestätigt. Wie die Karlsruher Richter am Montag mitteilten, verwarf der 4. Strafsenat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen, das ihn wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt hatte.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie einem Patienten am 31. August 2020 Suizidhilfe geleistet. Dabei soll er erkannt haben, dass die Entscheidung des Patienten zur Selbsttötung durch eine akute psychische Erkrankung beeinträchtigt war und somit nicht freiverantwortlich getroffen wurde.

Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so der BGH. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 29. Januar 2025 - 4 StR 265/24).

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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