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VW Skandal: ARAG SE Rechtsschutzversicherung - eine schlechte Wahl für VW Geschädigte

Archivmeldung vom 12.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ARAG SE
ARAG SE

Von Arag Konzernkommunikation - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50137353

Gegen die ARAG SE laufen zahlreiche Gerichtsverfahren und Ombudsmannverfahren vor dem Versicherungsombudsmann wegen des VW Skandals, weil die ARAG SE die Deckungen weitgehend verweigert. Die Werbebroschüren der ARAG versprechen ein entspanntes Leben für den Fall rechtlicher Auseinandersetzungen.

Die ARAG lasse den Kunden mit keinem Rechtsproblem alleine und sichere schnelle und unkomplizierte Hilfe zu. Die ARAG wirbt als Geschäftsidee mit dem Slogan: "Jeder soll sein Recht durchsetzen können - unabhängig von seiner finanziellen Situation. Chancengleichheit zu schaffen, das ist uns auch nach mehr als 80 Geschäftsjahren unverändert wichtig."

Die Realität steht hierzu leider in einem krassen Widerspruch. Unter Anwälten genießt die ARAG SE längst einen schlechten Ruf, wie man dem RSV-Blog (http://www.rsv-blog.de/category/arag) entnehmen kann. Die ARAG SE belegt außerdem oft einen der schlechtesten Plätze in der Statistik der Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Qualität einer Versicherung zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie auch hält, was sie verspricht. Die besten Vertragsklauseln nützen dem Kunden nichts, wenn der Versicherer sich im Schadensfall nicht daran hält oder die Klauseln einseitig zu Lasten der Kunden auslegt.

Dies bekommen derzeit Geschädigte des VW Abgasskandals zu spüren. Anstatt wie viele andere Rechtsschutzversicherungen den Kunden zur Seite zu stehen und diese bei der Durchsetzung der Ansprüche durch Übernahme der notwendigen Kosten zu unterstützen, lehnt die ARAG SE die Kostendeckung bereits für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz, Rückabwicklung des Kaufvertrages oder für die Durchsetzung von Neulieferungsansprüchen ab.

Zur Begründung teilt die ARAG SE mit, dass keine Erfolgsaussichten bestünden, weshalb die Versicherung nicht zahlen müsse. Dabei ignoriert die ARAG SE, dass zunehmend Gerichte (LG München I, LG Lüneburg, Amtsgericht Lehrte) den VW Geschädigten Recht geben - Erfolgsaussichten daher sehr wohl bestehen. Sogar das OLG Celle und das OLG Hamm bestätigen, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, weshalb sogar Prozesskostenhilfe zu gewähren ist. Am Deckungsverhalten der ARAG SE ändert dies aber nichts.

Dabei verstößt die ARAG gegen die eigenen Vertragsbedingungen. Diese sehen beispielsweise vor, dass im Falle der Ablehnung der Kostendeckung ein unabhängiger Schiedsgutachter über die Pflicht zur Kostendeckung entscheiden soll. Diese Entscheidung ist nach den Vertragsbedingungen der ARAG SE für die Versicherung bindend.

Dennoch lehnt die ARAG diese eigentlich bindenden Schiedssprüche unabhängiger Schiedsgutachter ab, wenn diese die Pflicht zur Kostendeckung der ARAG SE vorsehen. In einem aktuellen Fall wies die ARAG SE einen ihr unangenehmen Schiedsspruch zurück und bat die für den Fall zuständige Rechtsanwaltskammer Frankfurt einen neuen Schiedsgutachter zu benennen.

Die Rechtsanwaltskammer sah hierzu keine Veranlassung, weil der erteilte Schiedsspruch aus Sicht der Kammer abschließend war. Die ARAG SE teilte daraufhin dem Kunden mit, dass das Verfahren damit erledigt sei und trotz des für den Kunden positiven Schiedsspruches keine Kostendeckung erfolgen wird.

Auch die Rechtsanwaltskammer Magdeburg hat keinen neuen Schiedsgutachter bestellt. "Die ARAG hat bisher jeden einzelnen der ihr unangenehmen Schiedssprüche im Zusammenhang mit Geschädigten des VW Abgasskandals unserer Mandanten zurückgewiesen, obwohl die Versicherungsbedingungen eine Zurückweisung des Schiedsspruches gar nicht vorsehen", ärgert sich Rechtsanwalt Sauer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Lahr. Ein Schiedsgutachter hat bestätigt, dass er von der ARAG SE mit Rückfragen überhäuft werde und aus seiner Sicht die ARAG SE auf Zeit spiele.

Ein Gutachter bestätigte außerdem, dass die ARAG SE seine Kosten nicht vollständig übernehmen möchte und er deshalb die ARAG SE verklagen wird. Die zeigt einmal mehr, dass die ARAG SE mit allen Mitteln versucht, den Zahlungsverpflichtungen zu entgehen.

Zwischenzeitlich hat eine Vielzahl von Gerichten geurteilt, dass für die geschädigten Kunden selbstverständlich Erfolgsaussichten bestehen, allen voran die Oberlandesgerichte Hamm und Celle. Die ARAG SE verweigert dennoch die Kostendeckung willkürlich mit vorgeschobenen Gründen, die in krassem Widerspruch zu den durch die Gerichte aufgestellten Grundsätze stehen.

Die selbsternannte "Qualitätsversicherung" lässt die eigenen Kunden hängen und nimmt in Kauf, dass diese auf dem entstandenen Schaden sitzen bleiben. Der ARAG Versicherungskonzern steht im Familienbesitz und wird auch von Mitgliedern der Eigentümerfamilie geführt. Das bedeutet, dass jeder Euro, der für einen Schaden bezahlt wird, unmittelbar das Einkommen der Eigentümerfamilie schmälert. Inwieweit dieser Zusammenhang die Entscheidungsfindung im Schadensfall beeinflusst, kann nur vermutet werden.

Für Geschädigte des VW Abgasskandals stellt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei der ARAG SE jedenfalls als eine sehr schlechte Entscheidung dar. Als Qualitätsversicherungen haben sich andere Versicherungen profiliert, die das Kundeninteressen vor den eigenen Profit stellen. Dabei lässt die ARAG SE keinen Versuch aus, Anwälte zu diskreditieren.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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