Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis
Archivmeldung vom 26.07.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand - allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine
Mogelpackung. Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben.
Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern
von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. "Es werden Energieausweise
angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig
sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des
angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena
empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis", betont
dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.
Folgende Kriterien helfen Angebote zu beurteilen:
Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen individuelle
Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden - egal, ob er auf
gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf
beruht. Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die
Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die
Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung
zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen
ist nicht zulässig.
Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der
Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den
Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der
Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben
plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein
Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum
gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde
gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte
den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der
Richtigkeit der Daten versichern.
Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den
Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise
können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes
angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise
ermittelt werden. Je ausführlicher die Sanierungstipps und
gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die
Aussagekraft des Energieausweises.
Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei
Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen
verbindlich eingeführt. Weitere detaillierte Informationen dazu
finden Verbraucher unter www.dena-energieausweis.de.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)