Erfolg für Kläger eines Macan: Anwaltskanzlei holt Kaufpreis zurück
Archivmeldung vom 19.04.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann einen ersten Erfolg für einen betroffenen Porsche Macan Besitzer verzeichnen. Ein Porschezentrum zahlt dem von der Kanzlei vertretenen Geschädigten den gesamten Kaufpreis von ca. EUR 85.000 zuzüglich Zinsen von ca. EUR 5.000 und Rechtsanwaltskosten zurück, nachdem das Landgericht Heilbronn ein Sachverständigengutachten über eine illegale Abschalteinrichtung einholen und den KBA-Präsidenten Zinke als Zeugen vernehmen wollte.
Nachdem der Geschädigte im Jahre 2016 feststellte, dass sein Porsche Macan aufgrund Unregelmäßigkeiten bezüglich des Dieselskandals nachgebessert werden sollte, wandte er sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um seine Ansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat daraufhin gegenüber dem Porschezentrum den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und außerdem bei Porsche selbst Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Nachdem diese Ansprüche nicht erfüllt wurden, erhob die Kanzlei für den Geschädigten Klage gegen die Porsche AG und gegen das Porschezentrum. Gegen die Porsche AG ist das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, 16 O 266/17 anhängig. Dort soll am 05.06.2018 ein Urteil gefällt werden. Das Gericht ist nicht abgeneigt, die Porsche AG zu Schadensersatz zu verurteilen. Das Verfahren gegen den Händler ist vor dem Landgericht Heilbronn unter dem Aktenzeichen 6 O 61/18 anhängig. Auch dort hat bereits die mündliche Verhandlung stattgefunden.
Das Landgericht Heilbronn erließ einen Beweisbeschluss. Zum einen sollte der von der Klägerseite benannte Zeuge Zinke, der Präsident des Kraftfahrt Bundesamts als Zeuge vernommen werden. Zum anderen sollte ein Sachverständigengutachten über diverse Fragen bezüglich der Abschalteinrichtung eingeholt werden. Eine Woche bevor der neue Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Heilbronn mit der Zeugenvernehmung stattfinden sollte, zahlte plötzlich und überraschend das Porschezentrum dem Kläger den vollen Kaufpreis zurück, obwohl dieser das Fahrzeug genutzt hat. Der Kläger wollte mit seiner Klage eigentlich lediglich den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhalten. Dazu überwies das Porsche Zentrum mehrere tausend Euro an Zinsen und Rechtsanwaltskosten.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: "Dies war eine Überraschung und kann nur als Anerkenntnis durch Porsche gesehen werden. Offensichtlich hatte Porsche Angst, dass der K BA-Präsident vor Gericht aussagen muss. Porsche hatte offensichtlich auch Angst vor dem Sachverständigengutachten. Deshalb hat man dem Kläger mehr bezahlt, als ihm eigentlich zustehen würde. Es handelt sich um einen herausragenden Erfolg."
Soweit bekannt, ist dies bundesweit der erste Erfolg bezüglich eines Porsche Fahrzeugs im Abgasskandal. Porsche fürchtet offensichtlich, dass hinsichtlich des Macan Tatsachen zutage treten, die man nicht offenlegen will. Bisher hatte Porsche immer bestritten, dass in diesem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Eine weitere Sachverhaltsaufklärung wollte man dadurch verhindern, dass der Kläger ausbezahlt wurde.
Besonders pikant an diesem Verfahren ist, dass das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) unter dem neuen Bundesminister Scheuer ausdrücklich die Aussagegenehmigung für den KBA-Präsident Zinke verweigert hat. Offensichtlich ist das Bundesministerium nicht daran interessiert, dass einem Verbraucher geholfen wird. Auch der neue Verkehrsminister möchte wohl die Autoindustrie vor Schaden schützen. Anders kann die Aussageverweigerung nicht gedeutet werden.
In jedem Fall haben Porsche Geschädigte damit er sehr gute Erfolgsaussichten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt bundesweit mehr als 5.600 Gerichtsverfahren im Abgasskandal. Darunter befinden sich auch mehr als einhundert Klagen, die Premiumfahrzeuge wie Porsche betreffen. Die Kanzlei kann bundesweit die meisten positiven Urteile vorweisen. Es wurden zugunsten der Geschädigten im Abgasskandal bereits mehrere hundert Gerichtsurteile erstritten.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)