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Ohne Behindertentestament ist das Erbe oft verloren!

Archivmeldung vom 11.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/AGT e.V."
Bild: "obs/AGT e.V."

Verfügt ein behinderter Mensch plötzlich über ein Vermögen, und sei es auch nur in Form eines Pflichtteils, verliert er seinen Anspruch auf Sozialleistungen. Er muss sein Vermögen für seine Pflege und Betreuung einsetzen. Denn nur bei Bedürftigkeit behinderter Menschen trägt der Sozialhilfeträger die oft lebenslangen Kosten einer Behinderung.

Ein vom Experten individuell erstelltes Behindertentestament schützt vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe. Und es ermöglicht zugleich, dem Behinderten einen Lebensstandard über dem Sozialleistungsniveau zu sichern.

Für diese Spezialmaterie bedarf es eines erfahrenen Rechtsanwaltes, der die komplexe Rechtsmaterie - mit Schnittpunkten etwa zum Sozialrecht - beherrscht. Idealerweise ist dieser auch der begleitende Testamentsvollstrecker. Denn mit Recht werden derartige Anordnungen als die 'Hohe Schule der Testamentsgestaltung' bezeichnet. Das hierfür notwendige Fachwissen bietet die ganztägige AGT-Spezialtagung "Das Behindertentestament" am Freitag, den 14. Februar 2020, in Köln im Maternushaus.

Die AGT - Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. aus Bonn ist seit über 20 Jahren die führende Vereinigung rund um das komplexe Thema der Testamentsvollstreckung und qualifiziert mit ihren Lehrgängen bundesweit Testamentsvollstrecker. (www.testamentsvollstreckerliste.de)

Für die Spezialtagung konnte die AGT praxiserfahrene Experten zu diesem anspruchsvollen Thema gewinnen:

  • Notar Lorenz Spall: "Die Ausgestaltung des Behindertentestaments"
  • Fachanwalt für Erbrecht Dr. Hans Hammann: "Die praktische Handhabung"
  • Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht Frau Dr. Gudrun Doering-Striening: "Behindertentestament und Sozialrecht"
  • Kaufmann Ralf Maack: "Anlageentscheidungen"

Abschließend folgt eine Podiumsdiskussion, bei der 'Vertreter von Betroffenen' für Fragen zur Verfügung stehen. Eingeladen dafür sind Frau Helga Lüngen (Geschäftsführerin, ZNS - Hannelore Kohl Stiftung), Herr RA Matthias Weber (Vorstand, Lebenshilfe Köln e.V.) sowie Herr Detlef Schmidt (Kreisgeschäftsführer, Sozialverband VdK). Programminformationen stehen unter www.agt-ev.de

Quelle: AGT e.V. (ots)

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