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Gericht: Kein Anspruch auf Zeugenaussage von Ex-Regierungsmitgliedern

Freigeschaltet am 10.04.2025 um 14:04 durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass früheren Mitgliedern der Bundesregierung keine Aussagegenehmigung über die Gründe für die Entlassung eines politischen Beamten erteilt werden muss. Die Klage eines Zeitungsverlages gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

Der Fall betrifft die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand im Jahr 2018. Der Bundespräsident handelte auf Antrag des Ministers und im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin. Eine Zeitung berichtete über die angeblichen Gründe für die Entlassung, woraufhin der Beamte vor dem Landgericht einen presserechtlichen Unterlassungsanspruch erwirkte. Die Zeitung legte Berufung ein und benannte zwei frühere Regierungsmitglieder als Zeugen. Die Bundesregierung verweigerte jedoch die erforderliche Genehmigung zur Zeugenaussage.

Das Gericht argumentierte, dass politische Beamte jederzeit ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können, da sie Schlüsselpositionen für die Regierungspolitik besetzen und vollstes Vertrauen genießen müssen. Die Offenlegung von Entlassungsgründen würde die Entscheidungsfreiheit künftiger Regierungen einschränken und die politische Arbeit gefährden. Das Grundrecht auf Pressefreiheit finde im zivilgerichtlichen Unterlassungsverfahren ausreichend Berücksichtigung. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Das Urteil datiert vom 10. April .

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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