Gericht: Kein Anspruch auf Zeugenaussage von Ex-Regierungsmitgliedern
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass früheren Mitgliedern der Bundesregierung keine Aussagegenehmigung über die Gründe für die Entlassung eines politischen Beamten erteilt werden muss. Die Klage eines Zeitungsverlages gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.
Der Fall betrifft die Versetzung eines politischen Beamten in den
einstweiligen Ruhestand im Jahr 2018. Der Bundespräsident handelte auf
Antrag des Ministers und im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin. Eine
Zeitung berichtete über die angeblichen Gründe für die Entlassung,
woraufhin der Beamte vor dem Landgericht einen presserechtlichen
Unterlassungsanspruch erwirkte. Die Zeitung legte Berufung ein und
benannte zwei frühere Regierungsmitglieder als Zeugen. Die
Bundesregierung verweigerte jedoch die erforderliche Genehmigung zur
Zeugenaussage.
Das Gericht argumentierte, dass politische Beamte
jederzeit ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden
können, da sie Schlüsselpositionen für die Regierungspolitik besetzen
und vollstes Vertrauen genießen müssen. Die Offenlegung von
Entlassungsgründen würde die Entscheidungsfreiheit künftiger Regierungen
einschränken und die politische Arbeit gefährden. Das Grundrecht auf
Pressefreiheit finde im zivilgerichtlichen Unterlassungsverfahren
ausreichend Berücksichtigung. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht
wurde zugelassen. Das Urteil datiert vom 10. April .
Quelle: dts Nachrichtenagentur