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Bundesgerichtshof (BGH) hat zugunsten der freien Meinungsäußerung einer Behörde entschieden

Archivmeldung vom 01.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über das Recht der freien Meinungsäußerung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) entschieden (Aktenzeichen: I ZR 264/16). Beklagt war die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) aus Mainz und deren Hauptgeschäftsführer. Dieser hatte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ein kritisches Interview über einen umstrittenen Versorgungsweg gegeben, bei der Hörsystemversorgungen in der Arztpraxis vorgenommen werden. Ein Anbieter wehrte sich gerichtlich gegen bestimmte Äußerungen und unterlag nun in dem Rechtsstreit mit einem höchstrichterlichen Urteil.

Äußerungen wie:

"Hier wird für schlechte Qualität gutes Geld ausgegeben." und/oder

"Eine kontinuierliche Nachsorge durch den Arzt sei aber kaum möglich: zu lange Wartezeiten, falscher Umgang mit Reklamationen, zu wenig Raum, um auf den Kunden eingehen zu können",

darf die Bundesinnung und deren Hauptgeschäftsführer äußern.

Das vorinstanzliche Gericht war der Auffassung, dass die biha eine staatliche Behörde sei. Ihr würden die Bürger ein besonders Vertrauen entgegenbringen. Daher gelte für die Bundesinnung und deren Hauptgeschäftsführer auch das Gebot einer strengen Sachlichkeit und Neutralität. Auf das Recht der Meinungsfreiheit könnten sie sich nicht berufen. Dem entgegnete der Bundesgerichtshof, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und deren Verantwortliche nur in denjenigen Bereichen dem strengen Diktat der Sachlichkeit und Neutralität zu unterwerfen sind, in denen sie auch hoheitlich/staatlich tätig sind.

In dem Interview mit der dpa war kein staatliches Handeln zu erkennen und somit wären hier auch andere Maßstäbe hinsichtlich der Einschränkung der Meinungsfreiheit anzusetzen. Auch nach wettbewerbsrechtlichen Maßstäben wäre keine Herabsetzung oder Verunglimpfung in diesen Äußerungen zu erkennen. "Weder der Bundesinnung noch ihrem Hauptgeschäftsführer kann man ohne weiteres einen Maulkorb verpassen", so der zu Unrecht verklagte Hauptgeschäftsführer Jakob Stephan Baschab. "Erst recht nicht, wenn es um die Versorgungsqualität für schwerhörige Bürgerinnen und Bürger geht", so Baschab weiter.

In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit 6.300 Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk ca. 3,5 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.

Quelle: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (ots)

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