Gericht: Einige Fifa-Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht
Archivmeldung vom 04.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEinige Transferregeln des internationalen Fußballverbands Fifa behindern die Freizügigkeit der Spieler und verstoßen damit gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag.
Ein ehemaliger Berufsfußballspieler mit Wohnsitz in Frankreich hatte
sich vor belgischen Gerichten gegen einige der Tranferregeln der Fifa
gestellt. Er hatte geltend gemacht, dass sie seine Verpflichtung durch
einen belgischen Fußballverein behindert hätten. Der Appellationshof
Mons in Belgien hatte den Europäischen Gerichtshof gefragt, ob die
Bestimmungen mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und dem
Wettbewerbsrecht vereinbar sind.
Der Gerichtshof entschied, dass
die Bestimmungen gegen das Unionsrecht verstoßen. Zum einen sind die
fraglichen Bestimmungen nach Ansicht des Gerichts geeignet, die
Freizügigkeit von Berufsfußballspielern zu behindern, die ihre Tätigkeit
weiterentwickeln möchten, um für einen neuen Verein mit Sitz in einem
anderen Mitgliedstaat der Union zu arbeiten. Diese Bestimmungen
belasteten diese Spieler und die Vereine, die sie einstellen möchten,
mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen
finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken, die zusammen
genommen geeignet seien, den internationalen Transfer dieser Spieler zu
behindern, so das Gericht. Zwar könnten Beschränkungen der Freizügigkeit
von Berufsfußballspielern durch das Ziel gerechtfertigt werden, die
Ordnungsmäßigkeit der Fußballwettbewerbe zwischen den Vereinen zu
gewährleisten, indem ein gewisser Grad an Beständigkeit in den
Mannschaften der Profifußballvereine aufrechterhalten wird. Im
vorliegenden Fall scheinen die fraglichen Bestimmungen jedoch in
mehrerlei Hinsicht über das hinauszugehen, was zur Erreichung dieses
Ziels erforderlich ist, so der EuGH.
Zum anderen entschied der
Gerichtshof im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, dass die beanstandeten
Bestimmungen eine Beschränkung beziehungsweise Verhinderung des
grenzüberschreitenden Wettbewerbs bezwecken. Hierzu führt der
Gerichtshof aus, dass die Möglichkeit, miteinander in den Wettbewerb zu
treten, indem man bereits ausgebildete Spieler verpflichtet, eine
wesentliche Rolle im Bereich des professionellen Fußballs spiele und
dass Bestimmungen, die diese Art des Wettbewerbs in allgemeiner Weise
beschränken, indem sie die Verteilung der Arbeitnehmer auf die
Arbeitgeber festschreiben sowie die Märkte abschotten, einer
Abwerbeverbotsvereinbarung ähnelten. Im Übrigen stellte der Gerichtshof
fest, dass diese Bestimmungen nicht unerlässlich oder erforderlich zu
sein scheinen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur