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Insolvenzverfahren Privatbank Reithinger

Archivmeldung vom 11.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die im Jahre 2006 eingetretene Insolvenz der Privatbank Reithinger hat nach wie vor und in mehrfacher Hinsicht erhebliche Konsequenzen für zahlreiche Anleger, die ihre Anteile an den so genannten Deutschlandfonds durch einen Kredit bei der Bank finanziert haben.

Das ist die Erfahrung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Anlegern in Zusammenhang mit den Angelegenheiten DBVI AG, Deutschlandfonds und Privatbank Reithinger vertritt.

Viele Anleger wurden von den Finanzvermittlern auf die mit der kreditfinanzierten Beteiligung verbundenen Risiken nicht ordnungsgemäß hingewiesen. Dann stehen ihnen regelmäßig Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu. Diese Ansprüche können die Anleger in erster Linie gegen die Vermittler geltend machen.

Nach Einschätzung der Kanzlei CLLB ist das Beratungsverschulden außerdem aber auch der Treuhänderin, der Procurator Treuhand GmbH, zuzurechnen. In einem Fall hat die Kanzlei für einen Anleger in erster Instanz bereits einen Erfolg erzielen können. Das Urteil wurde zwar vom Oberlandesgericht München aufgehoben. Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB, ist aber zuversichtlich: „Aus unserer Sicht widerspricht das Urteil ganz klar der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wir gehen deshalb davon aus, dass der BGH das erstinstanzliche Urteil wieder herstellen wird.“

Wichtig ist auch, dass die Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung unter Umständen auch dem Insolvenzverwalter der Privatbank Reithinger entgegenhalten werden können. Soweit die Anleger nun zur Rückzahlung der Darlehen bzw. zur Umschuldung aufgefordert werden, sollten die Anleger sich deshalb nicht ungeprüft auf die Forderungen des Insolvenzverwalters einlassen, sondern mit einem spezialisierten Rechtsanwalt das weitere Vorgehen abstimmen.

Quelle: CLLB Rechtsanwälte

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