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Home Office ohne Erlaubnis des Arbeitgebers kann zur Kündigung führen

Archivmeldung vom 30.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Homeoffice (Symbolbild)
Homeoffice (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse endet auch am heutigen Mittwoch, den 30. Juli 2021 die sog. "Home Office-Pflicht". Wenn Arbeitnehmer nun jedoch ohne Erlaubnis ihres Arbeitgebers weiterhin von zu Hause arbeiten, riskieren sie eine Abmahnung oder gar fristlose Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Auch wenn sie ihre Arbeit weiterhin von zu Hause erledigen.

"Jeder Arbeitnehmer muss an seinen Arbeitsplatz im Betrieb zurückkehren, wenn der Arbeitgeber dies anordnet - auch inmitten der Corona-Pandemie", sagt Alicia von Rosenberg, Arbeitsrechtlerin aus Berlin. "Es sei denn, der Gesetzgeber kommt aufgrund einer veränderten Pandemie-Lage zu dem Schluss, erneut Sonderregelungen zu erlassen."

Home Office kann übrigens weder vom Arbeitnehmer, noch vom Arbeitgeber einseitig beschlossen oder angeordnet werden. Die Erledigung der Arbeit von zu Hause muss letztlich immer von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart werden.

Arbeitnehmer, die nun eine erste Abmahnung oder Kündigung erhalten haben, sollten sich rasch über ihre Rechte aufklären lassen. Denn nach Zugang einer Kündigung hat man nur drei Wochen Zeit, sich dagegen juristisch zu wehren. Lässt man diese Frist verstreichen, ist der Arbeitsplatz in fast allen Fällen endgültig verloren.

Quelle: Rechtsanwältin Alicia von Rosenberg (ots)

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