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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Ohne Zugang Erhebung von Beträgen für Verkehrsanlage scheidet aus Hat ein Grundstückseigentümer weder Zugang noch Zufahrt zu einer Straße, so kann die Gemeinde von ihm dafür auch nicht wiederkehrende Beiträge fordern
Hat ein Grundstückseigentümer weder Zugang noch Zufahrt zu einer Straße, so kann die Gemeinde von ihm dafür auch nicht wiederkehrende Beiträge fordern

Hat ein Grundstückseigentümer weder Zugang noch Zufahrt zu einer Straße, so kann die Gemeinde von ihm dafür auch nicht wiederkehrende Beiträge fordern

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS