Gericht: Einschränkung von Festival-Token-Rücktausch zulässig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token rechtens sein kann. Der 20. Zivilsenat wies die Klage eines Verbraucherschutzverbands ab.
Der hatte beanstandet, dass ein Festivalbetreiber den Rücktausch von
Token zeitlich, örtlich und wertmäßig beschränkt hatte. Konkret konnten
die Token nur während der Festivalöffnungszeiten auf dem Gelände und dem
Campingplatz zurückgetauscht werden. Eine Erstattung nach der
Veranstaltung oder eine Verwendung im Folgejahr waren ausgeschlossen.
Zudem war der Rücktausch auf maximal 50 Euro begrenzt.
Das
Gericht sah in diesen Beschränkungen jedoch keine unangemessene
Benachteiligung der Festivalbesucher. Die Besonderheiten von Token bei
Musikveranstaltungen rechtfertigten die Einschränkungen. Jedes Festival
stelle eine eigene Einheit dar, und eine nachträgliche Rückgabe erhöhe
die Fälschungsgefahr. Auch die Begrenzung auf 50 Euro sei angesichts des
durchschnittlichen Verbrauchs der Besucher angemessen, so der Richter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur