Urteil über Enteignung ehemaliger DDR-Bürger
Archivmeldung vom 30.06.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeLandenteignungen ehemaliger DDR-Bürger rechtens. tagesschau.de, berichtet
Deutschland hat mit der entschädigungslosen Landenteignung ehemaliger DDR-Bürger nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wies in Straßburg in letzter Instanz eine Beschwerde von fünf ostdeutschen Klägern zurück, die ihre Grundstücke nach der Wiedervereinigung an die Bundesländer abtreten mussten. Die Flächen stammten aus der Bodenreform nach 1945. Sie waren in der DDR an die so genannten Neubauern verteilt worden.
Wäre Deutschland verurteilt worden, hätten Bund und Länder mit einer Klageflut rechnen müssen. Insgesamt mussten rund 70.000 so genannter Neubauern nach 1992 Grundstücke an den Staat abtreten, die sie in der einstigen sowjetischen Besatzungszone erhalten hatten. Schätzungen zufolge ging es um rund 100.000 Hektar Land mit einem Verkehrswert von mehr als einer Milliarde Euro.
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