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Nachbarschaftsstreit: BGH gibt Trompeter Recht

Archivmeldung vom 26.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Trompete mit Pumpventilen
Trompete mit Pumpventilen

Foto: Dbenzhuser
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im sogenannten "Trompeter-Streit" dem Musiker in weiten Teilen Recht gegeben. "Das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens gehört zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung und ist aus der maßgeblichen Sicht eines `verständigen Durchschnittsmenschen` in gewissen Grenzen hinzunehmen", urteilten die Karlsruher Richter am Freitag.

Musizieren könne "von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben" sein und gehöre zu der grundrechtlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Ein Ausgleich der widerstreitenden nachbarlichen Interessen könne nur durch eine ausgewogene zeitliche Begrenzung des Musizierens herbeigeführt werden.

Eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen könne dabei als grober Richtwert dienen. Die örtlichen Gegebenheiten seien aber ebenfalls von Bedeutung.

"Können die Geräuscheinwirkungen erheblich verringert werden, indem in geeigneten Nebenräumen musiziert wird, kann es aufgrund nachbarlicher Rücksichtnahme geboten sein, das Musizieren in den Hauptwohnräumen zeitlich stärker einzuschränken", so die Richter.

Geklagt hatten die Nachbarn eines Berufsmusikers. Dieser spielte nach eigenen Angaben an maximal zwei Tagen pro Woche bis zu drei Stunden Trompete, zwei Stunden wöchentlich unterrichtete er zudem externe Schüler. Das Landgericht Augsburg soll nun die Zeiten, zu denen im konkreten Fall musiziert werden darf, abschließend festlegen.

(Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17)

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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