Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Impressum – Kleiner Fehler – großer Ärger

Impressum – Kleiner Fehler – großer Ärger

Archivmeldung vom 28.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In einem Abmahnrechtsstreit unter Wettbewerbern der ebay- Plattform entschied das Kammergericht Berlin (5 W 34/07 vom 13.02.2007) in 2. Instanz, dass die Angabe eines abgekürzten Vornamens im Impressum einer Internethomepage bzw. einer Anbieterseite auf ebay keine hinreichende Angabe darstellt.

Fehlt der ausgeschriebene Vorname, besteht möglicherweise eine Verwechslungsgefahr mit dritten Personen. Die Angabe eines abgekürzten Vornamens werteten die Richter als Verletzung der Informationspflicht zum Nachteil der in Konkurrenz stehenden Wettbewerber.

Anbieter sind fortan gut beraten ihre Impressen nach möglichen – auch nur kleinsten – Fehlern hin zu untersuchen.

Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwalt Jörg Reich

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte mutter in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige