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Urteil rechtskräftig: "Moskau Team" darf kein Inkasso durchführen

Archivmeldung vom 13.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen das sogenannte "ITM Inkasso-Team Moskau" Recht zugesprochen bekommen.

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil (33 O 390/06 vom 18. März 2008) "ITM" untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht ist die Geschäftstätigkeit des Beklagten "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen". Das Urteil gegen "ITM" ist rechtskräftig.

"Wir begrüßen dieses von uns erwartete Urteil", erklärt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. "Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter der Aufsicht des lokalen Gerichtspräsidenten stehen. Sie suchen einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich zudem in berufsrechtlichen Richtlinien strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet."

Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.


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