Urteil rechtskräftig: "Moskau Team" darf kein Inkasso durchführen
Archivmeldung vom 13.05.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen das sogenannte "ITM Inkasso-Team Moskau" Recht zugesprochen bekommen.
Das Landgericht Köln hat in einem Urteil (33 O 390/06 vom 18. März 2008) "ITM" untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht ist die Geschäftstätigkeit des Beklagten "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen". Das Urteil gegen "ITM" ist rechtskräftig.
"Wir begrüßen dieses von uns erwartete
Urteil", erklärt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. "Inkasso-Unternehmen
sind seriöse Dienstleister, die unter der Aufsicht des lokalen
Gerichtspräsidenten stehen. Sie suchen einen Interessenausgleich
zwischen Gläubigern und Schuldnern. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU
haben sich zudem in berufsrechtlichen Richtlinien strengen
rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet."
Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.