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Wer mit Flipflops Auto fährt, riskiert Versicherungsschutz

Archivmeldung vom 21.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ADAC
Bild: ADAC

Wer sich im Sommer barfuß oder mit Flipflops ans Steuer setzt, riskiert laut ADAC zwar kein Bußgeld - wenn es aber zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und ahnden. Auch die Versicherung kann dann ihre Leistungen zumindest teilweise verweigern.

Badeutensilien wie Luftmatratzen oder Schlauchboote dürfen generell auf dem Autodach befördert werden. Die Ladung muss jedoch immer so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht wegrutschen oder herunterfallen kann. Wenn zum Beispiel ein Schlauchboot auf dem Autodach nicht ausreichend gesichert oder gar nur festgehalten wird, droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.

Wer auf der Fahrt zum nahe gelegenen Badesee mehr Mitfahrer befördert als Sitzplätze im Auto vorhanden sind, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Denn auch auf kurzen Strecken gilt: Es dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Türen und Fenster sind bei parkenden Autos grundsätzlich zu verschließen und müssen vor unbefugter Nutzung gesichert sein, sonst droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Bleibt beim kurzfristigen Parken das Fenster einen kleinen Spalt oder das Verdeck des Cabrios offen, ist das rechtlich in Ordnung. Wird das Fahrzeug aber "offen" am Flughafen geparkt und von der Polizei abgeschleppt und sichergestellt, dann trägt der Halter die damit verbundenen Kosten.

Nicht jede Sonnenbrille eignet sich zum Autofahren: Zu dunkle oder zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen.

Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen will, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Ein Verkleben der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe ist nur mit einer zugelassenen Folie erlaubt. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen unbedingt frei bleiben. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 90 Euro.

Quelle: ADAC (ots)

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