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Bundesgerichtshof: Heizkosten müssen nach Verbrauch berechnet werden

Archivmeldung vom 01.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Günther Richter / pixelio.de
Bild: Günther Richter / pixelio.de

Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil mit. Laut den Richtern sei es unzulässig, dem Mieter die Abschlagszahlungen zu berechnen, die im Voraus an den Energieversorger nach dem sogenannten Abflussprinzip geleistet werden. Dies könne laut BGH ungerecht sein, da in diesem Fall nicht der gegenwärtige Energieverbrauch entscheidend sei, sondern der des Vorjahres.

Das Urteil geht auf die Klage einer Frau aus Hessen zurück. Diese wollte keine pauschale Nachzahlung an ihren Vermieter leisten, der die Heizkosten in dem teilweise leerstehenden Haus ihrer Meinung nach einseitig auf sie abgewälzt hatte. Der Fall wurde vom BGH an das Landgericht Frankfurt zurückverwiesen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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