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BGH fällt wichtiges Urteil für alle eBay-Nutzer

Archivmeldung vom 31.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Ein, für viele privaten ebay- Verkäufer weitreichendes Urteil hat jetzt das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, gefällt.

Bei ebay sollte ein Boot verkauft werden. Doch das laut Angebotstext “schöne Wanderboot” war in Wahrheit so von Schimmel zerfressen, dass es nicht mehr seetüchtig war. Die geschätzten Reparaturkosten lagen bei rund 15.000 Euro. Nun wollte die Käuferin ihr Geld zurück. Doch der Verkäufer stellte sich stur.

Er berief sich auf den bei Privatverkäufen üblichen Zusatz “ohne Gewährleistung”. Doch das Gericht sah das anders. Auch ein Privatverkäufer haftet, wenn die Ware nicht das hält, was zuvor versprochen wurde.

(Aktenzeichen: VIII ZR 96/12)

Quelle: Konsumer.info (News4Press)

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