Windkraftanlage als Nachbar Windkraftanlage als Nachbar
Archivmeldung vom 18.08.2012
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Zuge des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs setzt die Energiepolitik vermehrt auf erneuerbare Energien. Dies hat zur Folge, dass unser Landschaftsbild vermehrt von Windkraftanlagen geprägt wird. Während die einen dies als eine eindrucksvolle bauliche Anlage wahrnehmen, sehen andere hierin eine Verunstaltung unseres Landschaftsbildes.
Einigkeit besteht aber vielfach dann, wenn Windkraftanlagen an Wohnbebauung heranrücken. So kann es vorkommen, dass eine in der Nähe eines Wohnhauses errichtete Windkraftanlage, je nach Sonnenstand und Jahreszeit, erheblich störende Licht- / Schattenreflexe verursacht. Den Anwohnern wird hierdurch der Aufenthalt in ihrem Garten oder in bestimmten Räumen ihres Hauses nahezu unzumutbar. Daneben verursachen Windkraftanlagen während ihres Betriebs durch das Surren der Rotorblätter ständige Lärmimmission. Dies kann zu Schlafstörungen und damit zu einer ernsthaften Gesundheitsgefährdung führen. In den Wintermonaten hört man jüngst vermehrt von Beschädigungen an Häusern oder Kraftfahrtzeugen der im Nahbereich von Windkraftanlagen wohnenden Bevölkerung durch Eiswurf.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden rät sich hiergegen zur Wehr zusetzen. Insbesondere wenn der Bau einer Windkraftanlage in der Nähe des eigenen Wohnhauses beobachtet wird, sollten die Anwohner schnell handeln, um maßgebliche Rechtsbehelfsfristen nicht zu versäumen. Die Rechtsprechung zeigt, dass vielfach gute Chancen bestehen, ein konkretes Windkraftvorhaben im unmittelbaren Nahbereich einer Wohnbebauung zu verhindern bzw. zumindest einen finanziellen Ausgleich für die Anwohner auszuhandeln.
Quelle: Rechtsanwalt Cäsar-Preller (News4Press)