Gebrauchtkleider als Sozialhilfe
Archivmeldung vom 16.03.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeLüneburg - Sozialhilfeempfänger müssen statt Bargeld gebrauchte Oberbekleidung aus der Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes akzeptieren.
Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die seit Jahren praktizierte Kosteneinsparung des Landkreises Gifhorn bestätigt (Az.: 12 LC 165/04). Angesichts der schlechteren wirtschaftlichen Verhältnisse könnten Hilfeempfänger nicht ausschließlich ladenneue Ware erwarten. dpa
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2005/03/16/410728.html