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Gebrauchtkleider als Sozialhilfe

Archivmeldung vom 16.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Lüneburg - Sozialhilfeempfänger müssen statt Bargeld gebrauchte Oberbekleidung aus der Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes akzeptieren.

Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die seit Jahren praktizierte Kosteneinsparung des Landkreises Gifhorn bestätigt (Az.: 12 LC 165/04). Angesichts der schlechteren wirtschaftlichen Verhältnisse könnten Hilfeempfänger nicht ausschließlich ladenneue Ware erwarten. dpa

Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2005/03/16/410728.html

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