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Wintersport: Snowboardfahrer haftet im Zweifelsfall mehr als Skifahrer

Archivmeldung vom 25.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Patti1902  / pixelio.de
Bild: Patti1902 / pixelio.de

Bei einem Zusammenstoß auf der Skipiste haftet der Snowboard-Fahrer im Zweifelsfall mehr als der Skifahrer. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn (AZ 1 O 484/04) hervor, berichtet der Onlinedienst Anwalt-Suchservice. Das Gericht begründet dies damit, dass das Snowboard schwerer sei als Skier und eine stärke Aufpralldynamik mit einem damit verbundenen höheren Verletzungsrisiko habe.

Außerdem habe der Snowboard-Fahrer bei jedem zweiten Schwung einen toten Winkel. Dieser tote Winkel schränke seine Wahrnehmung erheblich ein. Deshalb müsse der Snowboardfahrer auf der Piste generell aufmerksamer und reaktionsschneller sein als der Skifahrer.

Grundsätzlich gelten für Snowboard- und Skifahrer auf allen Skipisten die internationalen FIS-Regeln (FIS = Fédération Internationale de Ski). Die Regeln können im Einzelnen einem ausführlichem Artikel beim Anwalt-Suchservice entnommen werden: www.anwalt-suchservice.de/verbrauchertipps/verbrauchertip... . Rücksichtsvolles Fahren ist demnach übergeordnet auch auf den Skipisten oberstes Gebot.

Anwalt-Suchservice-Tipp: Sollte es trotzdem zu einem Skiunfall gekommen sein, ist es wichtig die Personalien des Unfallgegners aufzunehmen. So können später mögliche Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Quelle: Anwalt Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH (openPR)

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