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Recht auf Meinungsfreiheit durchsetzen - auch gegenüber Facebook

Archivmeldung vom 19.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine Zensur findet vielleicht nicht statt?
Eine Zensur findet vielleicht nicht statt?

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

"Facebook sperrt in letzter Zeit vermehrt Nutzer wegen angeblicher Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards", erklärt Kanzleiinhaber Dr. Christian Stahl. Das sei in den meisten Fällen rechtswidrige Zensur. Stahl fährt schwere Geschütze auf: "Was hier stattfindet, ist eine Kampagne gegen die Meinungsfreiheit". "Zulässige Meinungsäußerungen werden da auf einmal zu Diffamierungen Dritter", führt die Kanzlei REPGOW aus.

Unbequeme Meinungen würden so aus dem öffentlichen Diskurs verdrängt. Stahl nennt als Beispiel islamkritische Äußerungen, die sachlich formuliert seien, jedoch von Facebook als "rassistisch" eingestuft würden: "In einem Fall wurde ein Facebook-Nutzer aufgrund einer Mohammed-Karikatur gesperrt. Politische Satire, ob von rechts oder links, ist ein Grundrecht, das hat auch Facebook zu akzeptieren", so Stahl.

"Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen nicht dort, wo andere Menschen sich daran stören - das Äußern unbequemer Ansichten ist gerade Wesen der Meinungsfreiheit", wünscht sich der Jurist mehr Spielraum für Nutzer sozialer Medien. Facebook-Nutzer könnten sich grundsätzlich auf zwei Wegen gegen Sperrungen wehren, so die Kanzlei REPGOW. Facebook verstoße zum einen gegen den Nutzungsvertrag, wenn es Beiträge der Nutzer nach Belieben lösche.

Zum anderen seien viele Maßnahmen letztlich nichts anderes als staatlich angeordnete Zensur, zeigt sich die Kanzlei REPGOW überzeugt. Diese beruhe auf dem von der Mehrheit aller Juristen als verfassungswidrig eingestuften "Netzwerkdurchsetzungsgesetz". Das verlagere die Entscheidung, was zensiert werden dürfe und was nicht, auf Private. "Damit ist letztendlich jede unberechtigte Zensurmaßnahme ein staatlicher Eingriff, gegen den vor den Verwaltungsgerichten vorgegangen werden kann", so REPGOW.

Unter www.facebook-sperre.de bietet REPGOW rechtsschutzversicherten Opfern der Facebook-Zensur Hilfe an.

Quelle: REPGOW Kanzlei für neue Medien (ots)

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