OVG Koblenz: EU-Führerscheine müssen trotz Scheinwohnsitz anerkannt werden
Archivmeldung vom 04.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakLaut einem am gestrigen Mittwoch vom Oberverwaltungsgericht Koblenz veröffentlichten Urteil müssen Führerscheine aus einem EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt werden. Dies wäre auch dann verbindlich, selbst wenn der Betroffene dort nur einen Scheinwohnsitz hat.
Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Mittwoch in Koblenz veröffentlichten Urteil mit. Das Gericht verwies auf die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Danach sieht das europäische Recht die gegenseitige Anerkennung der von den EU-Staaten ausgestellten Führerschein ohne jede Einschränkung vor.
Es sei Aufgabe des Ausstellerstaates, die im Gemeinschaftsrecht festgelegten Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zu prüfen. Allein der Ausstellerstaat könne die Fahrerlaubnis entziehen, falls sich nachträglich herausstelle, dass sie zu Unrecht erteilt worden sei. In Ausnahmen könne allerdings auch der Heimatstaat die Fahrerlaubnis kassieren. Dies sei dann möglich, wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus amtlichen Äußerungen des Ausstellerstaates ergebe, dass der Inhaber keinen Wohnsitz in dem betreffenden EU-Mitgliedsstaat gehabt habe (Az.: 10 A 10851/08.OVG).
Das OVG gab damit einem Kläger Recht, dem in Deutschland zweimal die Fahrerlaubnis wegen Alkohols am Steuer entzogen worden war. Über eine in Berlin ansässige Firma bekam der Mann eine polnische Fahrerlaubnis, in dem als Wohnsitz Stettin eingetragen ist. Die deutsche Straßenverkehrsbehörde entzog ihm diesen Führerschein. Das Verwaltungsgericht folgte noch der Straßenverkehrsbehörde - das OVG gab jetzt allerdings der Berufung des Klägers statt. Damit bekommt er seinen polnischen Führerschein wieder.