Keine rettende Insel! Aufblasbare Wasserspielzeuge keine Schwimmhilfen
Archivmeldung vom 30.06.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittOb im heimischen Planschbecken, im Freibad oder am Badesee - Schwimmreifen, Luftmatratzen und aufblasbare Gummitiere erhöhen den Badespaß, vor allem bei den Kleinsten. "Doch Vorsicht!", warnt Karlheinz Hieronymus von der LGA, einer Tochtergesellschaft von TÜV Rheinland.
"Als Schwimmhilfen für Kinder sind diese
Gummigefährten nicht geeignet!" Der Grund: Der Auftrieb der Luft
gefüllten Wasserspielzeuge suggeriert den Jüngsten trügerische
Sicherheit. Rutschen sie ab, können sei innerhalb kurzer Zeit
ertrinken, selbst wenn sie sich nur im stehtiefen Wasser aufhalten.
Kinder, die noch nicht schwimmen können, müssen daher beim Spielen im
Wasser grundsätzlich beaufsichtigt werden.
Gefährlich wird es auch, wenn plötzlich die Luft aus den
aufblasbaren Spielzeugen entweicht. "Sicheres Wasserspielzeug verfügt
- genauso wie Schwimmhilfen - über Ventile, die sich ganz eindrücken
lassen", sagt Karlheinz Hieronymus. Der LGA-Experte prüft
Wasserspielzeug und Schwimmhilfen und verleiht das GS-Zeichen für
geprüfte Sicherheit. Zusätzlichen Schutz bietet eine
Rückschlagklappe. Sie verhindert, dass beim versehentlichen Öffnen
die Luft mit einem Schwall herausströmt. Außerdem sollte der Stöpsel
fest mit dem Ventil verbunden sein. So kann er nicht im Wasser oder
während der Winterpause verloren gehen.
Oft hat das Gummi während der langen Lagerphase gelitten. Daher gilt: Vor dem ersten Einsatz das Spielzeug gründlich auf Löcher, poröse Stellen und undichte Nähte untersuchen. Am besten Matratze, Delfin oder Schwimmreifen aufblasen und einen Tag lang liegen lassen. Neues Spielzeug ein paar Tage an der frischen Luft auslüften. So verfliegt der Geruch nach Farbe oder nach Restlösungsmitteln. "Das Aufblasen sollten grundsätzlich die Erwachsenen übernehmen", empfiehlt Karlheinz Hieronymus. "Denn Kinder drücken häufig die Ventile nicht richtig rein oder überanstrengen sich beim Aufpusten. Am leichtesten lassen sich Luftmatratze und Co. mit einer Aufblashilfe befüllen."
Quelle: Pressemitteilung TÜV Rheinland / LGA