Musikindustrie bezwingt Google
Archivmeldung vom 20.07.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer französische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Google bei seiner Suchvervollständigung Links auf Anbieter von illegalen Downloads löschen muss. Dem US-Suchgiganten wird von der französischen Musikindustrievereinigung SNEP vorgeworfen, indirekt auf Webseiten von Torrent-Anbietern zu verweisen. Der Fall geht jetzt vor das Berufungsgericht.
"Die Argumentation des Gerichts ist interessant und nicht von der Hand zu weisen, da sich die Anbieter in einer rechtlichen Grauzone befinden. Der Großteil der Dienste wird tatsächlich für illegale Downloads verwendet", sagt Jan Krömer, IT-Journalist und Autor des Buches "No copy", im pressetext-Interview. Der Experte bezweifelt dabei, ob der alleinige Vorschlag von Google eine Urheberrechtsverletzung darstellt: "Der Nutzer wird nur weitergeleitet, das mutmaßliche Delikt findet erst später statt."
Schadenshöhe in Diskussion
Der Gerichtsentscheid besagt, dass Google die Begriffe "Torrent", "RapidShare" und "Megaupload" aus seiner Suchfunktion streichen muss. SNEP brachte bei Gericht vor, dass bei der Suche nach populären Musikgruppen in der automatischen Vervollständigung von Google Links zu Webseiten auftauchen, die illegale Downloads anbieten. Dadurch soll ein erheblicher Schaden für die Musikindustrie entstehen.
Krömer ist der Meinung, dass gewisse Bereiche in der Musikindustrie durch Torrent-Portale profitieren: "Dieses Thema wird schon seit Jahrzehnten diskutiert. Die Schadenszahlen, die jährlich von der Musikbranche vorgestellt werden, können nicht stimmen. Der Umsatz ist derzeit im Aufwärtstrend und Musiker verdienen mit Konzerttourneen mehr als je zuvor. Die einzigen Verlierer sind wahrscheinlich die Plattenfirmen."
Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft zeigt sich über das Urteil erfreut. Pressesprecher Thomas Böhm sagt gegenüber pressetext: "Prinzipiell begrüßen wir diese Entscheidung. Google kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Es kann nicht sein, dass illegale Downloads gefördert werden."
Herkömmliche Suche nicht betroffen
TorrentFreak berichtet, dass Google bereits im Vorjahr begonnen hat, verdächtige Links aus der automatischen Vervollständigung zu entfernen. Die Nutzer werden bei der herkömmlichen Suche weiterhin auf zwielichtige Angebote stoßen, das "Autocomplete" soll laut dem Branchenportal "sauber" werden.
Das ist nicht das erste Mal, dass sich Google vor einem französischen Gericht verantworten muss. Im Mai gelang es dem Konzern eine Klage abzuwehren, die Google vorwarf, auf seinem Video-Portal YouTube wissentlich Urheberrechte zu verletzen. Das aktuelle Verfahren wird jetzt in zweiter Instanz vor dem französischen Berufungsgericht verhandelt.
Quelle: www.pressetext.com/Peter Oslak