Offizierin scheitert mit Klage gegen Ahndung von Tinder-Profil
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Offizierin der Bundeswehr gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Tinder-Profils abgelehnt. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.
Die Offizierin hatte gegen die Maßnahme geklagt, die aufgrund der
Gestaltung ihres privaten Profils auf der Dating-Plattform verhängt
worden war. Ihr Profiltext auf Tinder hatte zu einem Verweis durch den
Dienstvorgesetzten geführt.
Die Offizierin, die im Dienstgrad
eines Oberstleutnants tätig war, hatte auf ihrem Profil unter anderem
Angaben zu ihrer sexuellen Orientierung und Beziehungsstatus gemacht.
Der Verweis wurde im August 2019 ausgesprochen, und der fachgerichtliche
Rechtsschutz blieb für die Offizierin erfolglos. Das
Bundesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde zurück, und auch eine
Anhörungsrüge blieb ohne Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht
erklärte die Verfassungsbeschwerde für unzulässig, da die Offizierin ein
fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis nicht ausreichend dargelegt
hatte. Der angefochtene Verweis war bereits vor der Erhebung der
Verfassungsbeschwerde tilgungsreif geworden, was zu einem umfassenden
Verwertungsverbot führte. Die Offizierin hatte erst nach Fristablauf
Gründe für ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis vorgetragen
(Beschluss vom 20. März 2025 - 2 BvR 110/23).
Quelle: dts Nachrichtenagentur