Praxisgebühr für Vorsorgeuntersuchungen Frauenärzte kassieren Patientinnen zu Unrecht ab
Archivmeldung vom 07.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittViele Frauenärzte verlangen zu Unrecht für Vorsorgeuntersuchungen zehn Euro Praxisgebühr. Das zeigt ein Test des ARD-Wirtschaftsmagazins PLUSMINUS (SWR). Vorsorgeuntersuchungen sind gesetzlich von der Praxisgebühr befreit.
Wie PLUSMINUS am Dienstag, 10.4.2007, um 21:50 Uhr im ERSTEN
berichtet, hielten sich von insgesamt 30 getesteten Frauenarztpraxen
29 nicht an die Bestimmungen. Schon beim telefonischen Vereinbaren
eines Vorsorgetermins bestehen sie auf den zehn Euro Praxisgebühr.
Bei ihren Begründungen schrecken viele Arztpraxen auch vor falschen
Aussagen nicht zurück. So wird beispielsweise behauptet, bei einer
üblichen Vorsorge dürfe der Arzt kein Gespräch mit der Patientin
führen. Das Gespräch sei schon eine Extraleistung, und deshalb werde
die Praxisgebühr fällig.
Bereits im Jahr 2005 hatte PLUSMINUS vom SWR diesen Missstand aufgedeckt. Die Ärztevertreter rechtfertigten sich damals noch damit, dass die gesetzliche Regelung unklar sei. Was zur Beratung zähle, sei nicht eindeutig definiert. Aufgrund des PLUSMINUS-Berichts schaltete sich das Bundes-Gesundheitsministerium ein und veranlasste eine Überarbeitung der Richtlinie. Seitdem ist klargestellt, dass das Patientengespräch in der gesetzlich geregelten Vorsorge als fester Bestandteil vorgesehen ist und dafür weder ein Extrahonorar noch die Praxisgebühr verlangt werden darf.
Quelle: Pressemitteilung SWR