Nach Anbruch einer Medikamentenpackung läuft eine neue Frist
Archivmeldung vom 22.10.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas aufgedruckte Verfalldatum auf einer Medikamentenpackung gilt nur für nicht angebrochene Produkte. Augentropfen zum Beispiel halten nach dem Öffnen in der Regel höchstens vier Wochen.
Man sollte deshalb immer das Datum der ersten Verwendung vermerken, rät die "Apotheken Umschau". Auch bei Säften und Cremes empfiehlt sich dies. Angebrochene Nasentropfen und Sprays sollte man sofort nach Abklingen des Schnupfens entsorgen. Sie können mit Krankheitserregern belastet sein, die sich in der wässrigen Lösung stark vermehren. Bei erneutem Gebrauch infiziert man sich dann womöglich damit.
Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"