Schweizer Bundesgericht verschärft Produkthaftung
Archivmeldung vom 12.03.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDeutsche Exporteure können in der Schweiz künftig leichter für Fehler ihrer Produkte auf Schadensersatz verklagt werden. Auf diese Folge aus einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts weist Prof. Dr. Thomas Klindt hin, Spezialist für Produkthaftung bei Nörr Stiefenhofer Lutz und Honorarprofessor für technisches Sicherheitsrecht.
Nach einer Entscheidung vom 19. Dezember 2006 (4C.298/2006), die
erst kürzlich in Deutschland bekannt wurde, muss der Kläger anders
als in Deutschland keinen technischen Fehler des Produkts nachweisen.
Der Anspruch besteht nach dem Urteil schon, wenn das Produkt nach
einer Wertung der Richter legitime Sicherheitserwartungen eines
Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.
"Das Urteil zeigt, dass international tätige Unternehmen ihr
juristisches Risikomanagement für jede Rechtsordnung gesondert fein
justieren müssen", warnt Klindt. Ein Compliance-Management, das für
den Heimatmarkt entwickelt wurde und dort funktioniert, könne in
anderen Märkten ein Einfallstor für Haftungsprozesse bieten.
In dem Schweizer Rechtsstreit ging es um eine Glas-Kaffeekanne. Als die Klägerin die heiße Kanne auf eine kühle Küchenablage stellte, explodierte die Kanne in der Hand der Frau. Die Frau wurde sofort ins Krankenhaus gebracht. In der Zwischenzeit räumten Angehörige im Haushalt auf. Sämtliche Beweisstücke gingen im Hausmüll verloren.
Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwälte Noerr Stiefenhofer Lutz