Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht BGH: Name muss bei Flugbuchung angegeben werden

BGH: Name muss bei Flugbuchung angegeben werden

Archivmeldung vom 16.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Bei einer Flugbuchung muss laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes der Name aller Reisenden angegeben werden, wenn die Fluggesellschaft dies verlangt und ein wirksamer Vertrag zu Stande kommen soll. Das entsprechende Urteil wurde am Dienstag bekannt.

Ein Kunde hatte 2009 eine Flugreise von Dresden nach Larnaca auf Zypern für zwei Personen gebucht. Neben seinem eigenen Namen trug er für die Begleitperson lediglich die Worte "noch unbekannt" ein, obwohl er auf der Internetseite darauf hingewiesen wurde, dass eine spätere Namensänderungen nicht mehr möglich sei. Die Fluggesellschaft buchte zwar den Flugpreis für zwei Personen ab, verweigerte aber die spätere Annahme der Namensänderung, ebenso wie die Beförderung.

Laut BGH-Urteil war die Fluggesellschaft dabei zwar im Recht, muss dem Mann aber den Reisepreis für die Begleitperson zurückerstatten. Eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung der Begleitperson muss die Fluglinie hingegen nicht bezahlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte jauche in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige