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Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Hoher Wasserverbrauch Verkäufer eines Anwesens muss darüber aufklären Verkäufer eines Anwesens muss darüber aufklärenWenn der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit verbundenen höheren (Ab-)Wasserkosten weiß, dann muss er dies nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dem Käufer zwingend mitteilen. Sonst macht er sich schadenersatzpflichtig.
Verkäufer eines Anwesens muss darüber aufklärenWenn der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit verbundenen höheren (Ab-)Wasserkosten weiß, dann muss er dies nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dem Käufer zwingend mitteilen. Sonst macht er sich schadenersatzpflichtig.

Verkäufer eines Anwesens muss darüber aufklärenWenn der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit verbundenen höheren (Ab-)Wasserkosten weiß, dann muss er dies nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dem Käufer zwingend mitteilen. Sonst macht er sich schadenersatzpflichtig.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS