Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden
Archivmeldung vom 30.08.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlWer eine Beteiligung an einer Fondsgesellschaft mit einem Darlehen von einer Bank finanziert, muss das Darlehen im Falle einer Pleite des Fonds nicht unbedingt zurückzahlen.
Dies hat das Kammergericht Berlin (KG) entschieden
(Az.: 4 U 77/03). Ein Berliner Ehepaar hatte seine Beteiligung an einer
– mittlerweile insolventen – Kommanditgesellschaft mit einem Darlehen
der Dresdner Bank finanziert. Die Bank verklagte das Ehepaar auf
Rückzahlung, ohne Erfolg.
Wegen der Pleite der Gesellschaft
hatten die Eheleute in dem konkreten Fall Ansprüche gegen die
Verantwortlichen der Gesellschaft. Diese Ansprüche können sie auch der
Bank entgegenhalten, entschied jetzt das Kammergericht.
Darüber hinaus kann sich die Bank auch nicht darauf berufen, dass die
Ansprüche gegen die Gesellschaft bereits verjährt seien. Da die
Eheleute noch vor Ablauf der Verjährungsfrist gegen die Bank
vorgegangen sind, ist die Verjährung gehemmt worden. Die Eheleute
hätten nicht auch noch parallel gegen die Gesellschaft oder die
Prospektverantwortlichen vorgehen müssen.
"Das Urteil des
Kammergerichts ist von erheblicher Bedeutung, weil sich Bankenvertreter
zunehmend auf die angeblich eingetretene Verjährung der Einwendungen
berufen haben“ ,so Anlegeranwalt Peter Hahn von der Kanzlei Hahn,
Reinermann & Partner, die das Urteil erstritten hat. „Das Urteil
räumt mit diesen Scheinargumenten auf", so Hahn weiter.
Pressemitteilung Banktip.de vom 30.08.2005